Die 24-Stunden-Pflege ist eine große Hilfe – aber auch eine finanzielle Herausforderung. Viele Familien entscheiden sich dafür, eine 24-Stunden-Betreuung zu Hause in Anspruch zu nehmen, um ihre Angehörigen in ihrem gewohnten Umfeld zu betreuen.
Die monatlichen Kosten liegen dabei im Durchschnitt bei ca. 2.000 bis 3.500 €. Doch es gibt staatliche Zuschüsse, Pflegegeld und steuerliche Entlastungen, die diese Belastung deutlich abmildern können. In diesem Artikel erfährst du, welche Förderungen möglich sind und wer was zahlt.
Was kostet eine 24-Stunden-Pflege?
Die Kosten für eine 24-Stunden-Pflege liegen durchschnittlich bei etwa 2.000 bis 3.500 € pro Monat. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus:
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Lohn: Das Gehalt der Betreuungskraft mit ca. 2.000 Euro Brutto
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Sozialabgaben: Beiträge zur Sozialversicherung, die je nach Beschäftigungsmodell anfallen
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Agenturgebühr: Kosten für die Vermittlung der Pflegekraft, falls eine Agentur eingeschaltet wird
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Anreise: Fahrtkosten der Pflegekraft
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Steuern: Eventuell anfallende steuerliche Belastungen
Der tatsächliche Eigenanteil variiert je nach Pflegegrad, Pflegestufe, Anbieter und zusätzlichen Leistungen.

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Jetzt Fachfirmen findenWer zahlt die 24-Stunden-Pflege?
Grundsätzlich gilt: Wenn Sie eine 24-Stunden-Pflege organisieren, schließen Sie als Angehörige oder pflegebedürftige Person selbst einen Vertrag – entweder direkt mit der Betreuungskraft (z. B. bei privater Anstellung) oder mit einer Vermittlungsagentur, die die Betreuungskraft stellt. Das bedeutet auch: Sie zahlen die Kosten zunächst selbst und tragen die finanzielle Hauptverantwortung.
Die monatlichen Kosten für eine 24-Stunden-Betreuung belaufen sich – je nach Anbieter, Betreuungsumfang und Qualifikation der Pflegekraft – auf durchschnittlich 2.000 bis 3.500 €.
Aber: Sie müssen diese Summe nicht vollständig allein tragen. Ein Teil der Kosten kann über Leistungen der Pflegeversicherung oder anderer staatlicher Stellen erstattet oder bezuschusst werden.
Hier sind die wichtigsten Möglichkeiten der Kostenübernahme und Zuschüsse:
Zuständige Stelle | Leistungen & Hinweise |
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Pflegekasse | Pflegegeld, Kombinationsleistung, Verhinderungspflege, Entlastungsbetrag |
Krankenkasse | Nur Behandlungspflege (z. B. Wundversorgung, Medikamentengabe) durch ambulante Pflegedienste |
Sozialamt | „Hilfe zur Pflege“ bei finanzieller Bedürftigkeit (nach SGB XII) – übernimmt ggf. Restkosten |
Bundessozialamt | In einzelnen Bundesländern zuständig, z. B. bei Eingliederungshilfe oder Schwerbehinderung |
Was bedeutet das konkret?
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Sie zahlen die Betreuung monatlich direkt an die Agentur oder Betreuungskraft, basierend auf dem geschlossenen Vertrag.
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Gleichzeitig können Sie monatliche Leistungen der Pflegekasse wie Pflegegeld oder Verhinderungspflege zurückfordern bzw. anrechnen lassen.
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Auch eine steuerliche Entlastung ist möglich (z. B. für haushaltsnahe Dienstleistungen).
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Bei knappen finanziellen Mitteln hilft ggf. das Sozialamt, nachdem ein Antrag gestellt und Ihre Bedürftigkeit geprüft wurde.
Wichtig: Die Rückerstattung erfolgt nicht automatisch – Sie müssen entsprechende Anträge stellen und Nachweise einreichen. Eine Pflegeberatung oder ein Steuerberater kann dabei unterstützen.
Zuschüsse von der Pflegekasse: Was ist möglich?
Pflegegeld
Das Pflegegeld wird an die pflegebedürftige Person ausgezahlt und kann zur Finanzierung der Betreuung genutzt werden. Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem Pflegegrad:
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Pflegegrad 2: ca. 316 € pro Monat
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Pflegegrad 3: ca. 545 € pro Monat
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Pflegegrad 4: ca. 728 € pro Monat
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Pflegegrad 5: ca. 901 € pro Monat
Verhinderungspflege
Wenn eine private Pflegeperson vorübergehend entlastet werden muss, können bis zu 1.612 € pro Jahr an Verhinderungspflege beantragt werden. Diese Leistung ist zudem kombinierbar mit bis zu 806 € aus der Kurzzeitpflege.
Kombinationsleistung
Hierbei handelt es sich um eine Kombination aus Pflegesachleistung (also Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes) und Pflegegeld. Diese Option kann individuell auf den Bedarf abgestimmt werden.
Entlastungsbetrag
Ein weiterer Zuschuss ist der Entlastungsbetrag in Höhe von 125 € pro Monat, der zweckgebunden beispielsweise für Betreuung oder Haushaltshilfe verwendet werden kann.
Finanzierung durch das Sozialamt
Wenn das eigene Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um die 24-Stunden-Pflege zu finanzieren, kommt auch das Sozialamt (Hilfe zur Pflege nach SGB XII) ins Spiel.
Voraussetzung dafür ist ein anerkannter Pflegegrad sowie eine entsprechende Prüfung der finanziellen Situation. Das Sozialamt übernimmt dann gegebenenfalls die Restkosten der 24-Stunden-Pflege. Wichtig ist hierbei die rechtzeitige Antragstellung und umfassende Dokumentation der Pflegesituation.
Zahlt die Krankenkasse?
Grundsätzlich übernehmen Krankenkassen in der Regel keine Kosten für die Betreuung im Rahmen der 24-Stunden-Pflege.
Eine Ausnahme bilden Leistungen der Behandlungspflege – wie beispielsweise Wundversorgung oder die Verabreichung von Medikamenten –, die durch ambulante Pflegedienste abgedeckt werden können. Diese Leistungen laufen gesondert und können ergänzend zur 24-Stunden-Betreuung genutzt werden.
Steuerliche Entlastung
Neben Pflegegeld und Zuschüssen durch die Pflegekasse gibt es auch die Möglichkeit, einen Teil der 24-Stunden-Pflege steuerlich geltend zu machen. Wer legal beschäftigt, Verträge vorweisen kann und alle Zahlungen nachvollziehbar dokumentiert, kann dadurch mehrere Hundert bis Tausend Euro im Jahr sparen.
Haushaltsnahe Dienstleistungen (§ 35a EStG)
Ein Teil der Pflegekosten kann als haushaltsnahe Dienstleistung von der Steuer abgesetzt werden – vorausgesetzt, die Betreuung findet im eigenen Haushalt oder im Haushalt des Pflegebedürftigen statt.
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Bis zu 20 % von maximal 20.000 € jährlich können steuerlich geltend gemacht werden
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Das ergibt eine mögliche Steuerersparnis von bis zu 4.000 € pro Jahr
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Gilt für: Alltagshilfen, Haushaltsführung, Unterstützung bei der Grundpflege (z. B. Waschen, Ankleiden, Essen zubereiten)
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Wichtig: Die Bezahlung muss nachweisbar (per Überweisung) erfolgen – Barzahlungen sind nicht absetzbar
Außergewöhnliche Belastungen (§ 33 EStG)
Wenn durch die Pflege besondere, zwangsläufige Ausgaben entstehen, können diese unter „außergewöhnliche Belastungen“ geltend gemacht werden. Das gilt vor allem dann, wenn die 24-Stunden-Pflege einen großen Teil des Einkommens aufbraucht.
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Absetzbar sind z. B.:
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Betreuungskosten
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Fahrtkosten
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Unterbringung der Pflegekraft (z. B. Miete, Nebenkosten für Zimmer)
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Der steuerliche Abzug ist nur möglich, wenn eine zumutbare Eigenbelastung überschritten wird – diese hängt vom Einkommen, Familienstand und Kinderzahl ab
Für pflegebedürftige Personen mit geringem Einkommen ist diese Möglichkeit nur eingeschränkt nutzbar – für Angehörige, die zahlen, dagegen oft relevant.
Pflege-Bahr & Pflegezusatzversicherung
Für die langfristige Vorsorge kann eine private Pflegezusatzversicherung (z. B. Pflege-Bahr) sinnvoll sein. Diese zahlt im Pflegefall zusätzlich zur gesetzlichen Pflegeversicherung – und kann so bei einer späteren 24-Stunden-Pflege eine wertvolle Unterstützung bieten.
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Staatlich gefördert (5 €/Monat Zuschuss)
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Abschluss möglichst frühzeitig – Leistungen je nach Tarif
Zusammengefasst:
Steuerliche Entlastung | Vorteil | Maximale Ersparnis |
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Haushaltsnahe Dienstleistungen | 20 % von bis zu 20.000 € absetzbar | bis zu 4.000 €/Jahr |
Außergewöhnliche Belastungen | Zusätzliche Kosten durch Pflege absetzbar | individuell abhängig |
Pflegezusatzversicherung | Entlastung im Pflegefall, staatlich gefördert | langfristige Entlastung |
24-Stunden-Pflege ist nicht günstig – aber finanzierbar
Die 24-Stunden-Pflege stellt für viele Familien eine unverzichtbare Unterstützung dar, auch wenn sie mit erheblichen Kosten verbunden ist. Dank Pflegegeld, Zuschüssen und steuerlichen Entlastungen können jedoch mehrere Hundert Euro monatlich eingespart werden. Sollte das eigene Einkommen nicht ausreichen, bietet das Sozialamt eine weitere Möglichkeit der Kostenübernahme. Zudem kann eine qualifizierte Pflegeberatung – sei es vor Ort oder durch Vermittlungsagenturen – dabei helfen, alle Fördermöglichkeiten optimal zu nutzen und den passenden Betreuungsansatz zu finden.
Mit der richtigen Vorbereitung und Unterstützung ist es also möglich, eine 24-Stunden-Pflege so zu organisieren, dass sie nicht nur die pflegerische Versorgung, sondern auch die finanzielle Belastung in einem tragbaren Rahmen hält.