Als Pflegeberaterin und ehemalige Altenpflegerin weiß ich, wie groß der Wunsch vieler Familien ist: Die eigenen Angehörigen sollen in vertrauter Umgebung alt werden dürfen – zu Hause, umsorgt und gut betreut. Für viele scheint die sogenannte „24-Stunden-Pflege“ durch eine Betreuungskraft aus dem Ausland die ideale Lösung.
Doch kaum ein anderes Thema sorgt derzeit für so viel Unsicherheit bei Angehörigen wie die Frage: Ist das überhaupt legal?
Immer wieder erreichen mich in meiner Beratung verzweifelte Fragen:
„Ist unsere Pflegerin überhaupt angemeldet?“
„Können wir dafür haftbar gemacht werden?“
„Wie sollen wir das alles noch durchblicken?“
In den letzten Jahren haben mehrere Urteile – unter anderem vom Bundesarbeitsgericht – für große Aufmerksamkeit gesorgt. Sie haben die bisherige Praxis vieler Vermittlungsagenturen infrage gestellt und Familien verunsichert, die nur eines wollen: eine gute und verlässliche Versorgung ihrer Liebsten.
In diesem Artikel möchte ich Licht ins Dunkel bringen: Was bedeutet „24-Stunden-Pflege“ überhaupt? Welche Modelle sind erlaubt – und welche bewegen sich in einer rechtlichen Grauzone oder sogar im klaren Verstoß gegen deutsches Arbeitsrecht? Und was können Angehörige tun, um sich rechtlich abzusichern und gleichzeitig eine gute Versorgung sicherzustellen?
24-Stunden-Pflege: Was bedeutet das arbeitsrechtlich?
Der Begriff „24-Stunden-Pflege“ klingt nach einer Rund-um-die-Uhr-Betreuung – und genau das erwarten viele Familien auch, wenn sie eine Betreuungskraft ins Haus holen. Doch was oft nicht bekannt ist: „24-Stunden-Pflege“ ist kein juristisch definierter Begriff. Es handelt sich um eine umgangssprachliche Bezeichnung, die mit der tatsächlichen arbeitsrechtlichen Realität wenig zu tun hat.
In Deutschland gilt das Arbeitszeitgesetz – und das auch für Betreuungskräfte, die im Haushalt der Pflegebedürftigen leben. Demnach darf eine Person in der Regel maximal acht Stunden pro Tag arbeiten. Eine Verlängerung auf bis zu zehn Stunden täglich ist nur in Ausnahmefällen erlaubt – und muss zeitnah mit Freizeit ausgeglichen werden.
Zusätzlich schreibt das Gesetz eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden pro Tag vor. Diese Ruhezeit soll gewährleisten, dass sich die Betreuungskraft ausreichend erholen kann. Auch das ist nicht verhandelbar – selbst dann nicht, wenn sie im selben Haus wohnt wie die pflegebedürftige Person.
Was bedeutet das in der Praxis?
Eine einzige Betreuungskraft darf rein rechtlich keine durchgehende Betreuung über 24 Stunden leisten – selbst wenn sie „nur mal nachts aufsteht“ oder „eigentlich kaum etwas zu tun hat“. Jede Form von Bereitschaftsdienst, Nachtarbeit oder dauerhafter Erreichbarkeit fällt unter das Arbeitszeitgesetz und muss entsprechend erfasst, vergütet und geregelt sein.
Wer eine sogenannte „24-Stunden-Pflege“ bucht, muss sich also bewusst sein: Das Versprechen einer lückenlosen Betreuung durch eine Einzelperson ist arbeitsrechtlich nicht haltbar – und kann im schlimmsten Fall zu rechtlichen Konsequenzen führen, sowohl für die vermittelnde Agentur als auch für die Familie selbst.
Gerichtsurteil zur 24-Stunden-Pflege: Was hat das Bundesarbeitsgericht entschieden?
Ein Urteil, das die gesamte Branche der häuslichen Betreuung aufgerüttelt hat, stammt vom Bundesarbeitsgericht (BAG) vom 24. Juni 2021 (Az. 5 AZR 505/20). Es war ein Präzedenzfall, der für viele Familien und Vermittlungsagenturen weitreichende Folgen hatte.
Geklagt hatte eine bulgarische Betreuungskraft, die über eine Agentur nach Deutschland vermittelt worden war. Sie lebte im Haushalt einer pflegebedürftigen Frau und betreute sie – wie so viele andere – „rund um die Uhr“. Offiziell war sie nur für wenige Stunden am Tag angestellt, tatsächlich jedoch war sie ständig erreichbar – auch nachts.
Sie forderte: Bezahlung für ihre gesamte Anwesenheitszeit im Haushalt. Und das Bundesarbeitsgericht gab ihr recht.
Die Kernaussage des Urteils:
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Auch Bereitschaftszeiten gelten als Arbeitszeit.
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Wer im Haushalt lebt und jederzeit zur Verfügung stehen muss, arbeitet – auch wenn gerade keine aktive Pflegehandlung erfolgt.
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Eine Betreuungskraft, die rund um die Uhr im Einsatz ist, hat Anspruch auf Bezahlung dieser kompletten Zeit.
Dieses Urteil hat klargestellt:
Die gängige Praxis, eine einzelne Betreuungskraft über Wochen oder Monate hinweg nahezu ununterbrochen einzusetzen, verstößt gegen das deutsche Arbeitsrecht, wenn Arbeitszeit und Ruhezeit nicht korrekt eingehalten – und die geleistete Zeit nicht vollständig vergütet – werden.
Was bedeutet das für Angehörige?
Pflegekräfte in Vollzeit dürfen nicht einfach „pauschal“ oder für einen Dumpinglohn beschäftigt werden. Wer sich für ein Betreuungsmodell im eigenen Haushalt entscheidet, trägt auch Verantwortung: rechtlich, finanziell und moralisch. Legal ist nur, was den Anforderungen des Arbeitszeitgesetzes und des Mindestlohns entspricht.
Ist 24-Stunden-Pflege zu Hause legal?
Viele Angehörige fragen sich nach den Urteilen und Schlagzeilen der letzten Jahre: Ist die 24-Stunden-Pflege zu Hause überhaupt noch legal?
Die gute Nachricht lautet: Ja, sie kann legal sein – aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Entscheidend ist dabei das Modell, nach dem die Betreuungskraft beschäftigt wird. Es gibt drei Hauptwege – mit sehr unterschiedlichen rechtlichen Rahmenbedingungen:
1. Entsendungsmodell
Hierbei ist die Betreuungskraft bei einem Unternehmen im Ausland (z. B. Polen, Bulgarien, Rumänien) angestellt und wird vorübergehend nach Deutschland entsendet. Dieses Modell ist weit verbreitet – aber es gibt klare Regeln:
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Die Betreuungskraft muss über eine gültige A1-Bescheinigung verfügen. Sie bestätigt, dass die Person in ihrem Heimatland sozialversichert ist.
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Die Entsendung darf nur zeitlich begrenzt erfolgen.
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Die Arbeitsbedingungen müssen mit dem deutschen Arbeitsrecht vereinbar sein (Mindestlohn, Arbeitszeiten etc.).
Achtung: Nicht jede Agentur arbeitet sauber – wer auf das Entsendungsmodell setzt, sollte sich die Unterlagen zeigen lassen und genau hinschauen.
2. Direkte Anstellung in Deutschland
Eine rechtlich eindeutige – aber aufwändigere – Variante ist die direkte Anstellung der Betreuungskraft durch die Familie selbst oder durch einen Pflegedienst. In diesem Fall sind die Angehörigen die Arbeitgeber und müssen:
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einen regulären Arbeitsvertrag erstellen
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Sozialabgaben und Lohnsteuer abführen
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Urlaub, Krankheit, Arbeitszeiten und Ruhezeiten korrekt regeln
Dieses Modell ist oft teurer, aber rechtlich sehr sicher – und fair gegenüber der Betreuungskraft.
3. Selbstständige Betreuungskräfte
Manche Betreuungspersonen bieten ihre Dienste als Selbstständige an. Auch das kann legal sein – aber nur in Ausnahmefällen, z. B. wenn sie mehrere Auftraggeber gleichzeitig betreuen, eigene Arbeitsmittel verwenden und nicht weisungsgebunden sind.
In der Praxis ist das jedoch selten der Fall. Oft handelt es sich um sogenannte Scheinselbstständigkeit – also eine Tätigkeit, die wie ein normales Arbeitsverhältnis aussieht, aber formal als „selbstständig“ deklariert wird. Das ist illegal und kann für Angehörige zu erheblichen rechtlichen und finanziellen Konsequenzen führen.
Wann ist 24-Stunden-Pflege illegal?
So verständlich der Wunsch nach einer lückenlosen Betreuung auch ist – nicht jedes Modell ist legal. Viele Familien tappen (oft unbewusst) in rechtliche Fallen, weil sie sich auf falsche Versprechungen verlassen oder sich der Risiken nicht bewusst sind.
Hier die häufigsten Gründe, wann eine 24-Stunden-Pflege illegal ist – und was das für Angehörige bedeutet:
❌ Keine Sozialversicherung / fehlende A1-Bescheinigung
Wird eine Betreuungskraft über das Entsendungsmodell beschäftigt, muss sie eine gültige A1-Bescheinigung vorweisen können. Sie ist der Nachweis, dass die Person im Heimatland sozialversichert ist.
Fehlt dieses Dokument, liegt ein klarer Verstoß gegen EU-Sozialrecht vor – mit möglichen Konsequenzen für alle Beteiligten.
❌ Schwarzarbeit: Barzahlung ohne Vertrag
Wer Betreuungskräfte bar bezahlt, ohne Arbeitsvertrag, ohne Lohnabrechnung oder Sozialabgaben, betreibt Schwarzarbeit. Das ist strafbar – auch wenn es „nur gut gemeint“ ist oder „alle es so machen“.
Ohne Vertrag fehlt der rechtliche Schutz – sowohl für die Familie als auch für die Betreuungskraft.
❌ Überforderung und Ausbeutung durch überlange Arbeitszeiten
Auch wenn es gut gemeint ist: Wer erwartet, dass eine Betreuungskraft rund um die Uhr zur Verfügung steht, verstößt gegen das Arbeitszeitgesetz. Werden Pausen, Ruhezeiten oder freie Tage nicht eingehalten, ist das nicht mehr legal, sondern ausbeuterisch – und im schlimmsten Fall gesundheitsgefährdend.
⚠️ Mögliche Konsequenzen für Familien:
Viele Angehörige unterschätzen die rechtlichen Folgen:
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Bußgelder wegen Verstößen gegen das Arbeitsrecht oder Schwarzarbeit
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Nachzahlungen von Löhnen, Sozialabgaben und Steuern – auch rückwirkend
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In schweren Fällen: Strafverfahren wegen illegaler Beschäftigung
Wichtig zu wissen: Auch wer „nur“ eine Agentur beauftragt hat, ist nicht automatisch aus der Verantwortung entlassen. Die Mitverantwortung liegt immer auch bei der Familie, vor allem, wenn offensichtliche Mängel vorliegen (z. B. kein Vertrag, kein Ruhezeitmodell, keine Versicherungsnachweise).
Wie kann man eine legale 24-Stunden-Pflege organisieren?
Trotz aller rechtlichen Stolpersteine: Es gibt Möglichkeiten, eine häusliche Betreuung rechtssicher, fair und menschlich zu gestalten. Wichtig ist, von Anfang an auf Seriosität und Transparenz zu achten – und sich Unterstützung zu holen.

Finden Sie eine liebevolle 24-Stunden-Pflegekraft
Wir helfen Ihnen dabei die richtige Agentur für eine legale und liebevaolle 24-Stunden-Betreuung zu finden. In unserem Online-Fragebogen nehmen wir Ihre Wünsche auf und empfehlen Ihnen bis zu drei Anbieter.
Jetzt Fachfirmen findenHier die wichtigsten Schritte für Angehörige:
✅ Seriöse Vermittlungsagentur wählen
Nicht jede Agentur arbeitet sauber. Achten Sie auf:
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Transparente Vertragsunterlagen
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Klare Regelungen zu Arbeitszeit, Aufgaben, Vergütung und Kündigung
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Einen Ansprechpartner in Deutschland, den Sie bei Problemen erreichen können
Vermeiden Sie Anbieter, die mit unrealistisch niedrigen Preisen oder „Rund-um-die-Uhr“-Versprechen werben – das ist ein Warnsignal.
✅ Nachweis der Entsendung (A1-Bescheinigung)
Bei Betreuungskräften aus dem Ausland muss unbedingt eine gültige A1-Bescheinigung vorliegen. Lassen Sie sich diese vor Arbeitsbeginn aushändigen – und bewahren Sie sie gut auf. Ohne diesen Nachweis drohen rechtliche Konsequenzen.
✅ Pflegeberatung einbinden
Lassen Sie sich von einer Pflegeberaterin oder einem Pflegestützpunkt unterstützen. Wir kennen den Markt, wissen, worauf zu achten ist, und können helfen, Angebote zu prüfen – kostenfrei und unabhängig.
So vermeiden Sie spätere Probleme und können sicherstellen, dass Ihre Entscheidung auf solider Grundlage steht.
✅ Faire Arbeitsbedingungen schaffen
Auch im privaten Haushalt gelten grundlegende Rechte:
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Feste Arbeitszeiten und Pausen
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Ruhezeiten von mindestens 11 Stunden täglich
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Freizeit – auch Betreuungskräfte brauchen Auszeiten
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Ein eigenes Zimmer oder Rückzugsort mit Privatsphäre
Menschen, die sich um unsere Angehörigen kümmern, verdienen Respekt – und menschenwürdige Bedingungen.
✅ Dokumentation führen
Führen Sie eine einfache, aber regelmäßige Dokumentation:
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Arbeitszeiten und Aufgaben
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Besondere Vorkommnisse
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Kommunikation mit der Agentur oder dem Pflegedienst
Das schützt alle Beteiligten – und zeigt im Zweifel, dass Sie als Angehörige Ihrer Verantwortung nachgekommen sind.
Fazit: Gute Pflege darf nicht auf Kosten der Legalität gehen
Die häusliche Betreuung durch sogenannte „24-Stunden-Pflegekräfte“ ist für viele Familien ein Segen – sie ermöglicht Pflege in vertrauter Umgebung, entlastet Angehörige und schenkt Würde im Alltag.
Aber: Gute Pflege darf nicht auf Kosten der Legalität oder der Betreuungskraft gehen.
Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts hat deutlich gemacht, was eigentlich selbstverständlich sein sollte:
Auch Betreuungspersonen haben ein Recht auf faire Bezahlung, klare Arbeitszeiten und Schutz vor Ausbeutung.
Wer eine Betreuungskraft beschäftigt – direkt oder über eine Agentur –, trägt Verantwortung. Aber darin liegt auch eine Chance: Sie können ein Umfeld schaffen, das rechtlich sicher, menschlich fair und langfristig tragfähig ist.
Nutzen Sie Beratung. Fragen Sie nach. Sehen Sie genau hin.
Denn am Ende gilt:
Legale Pflege ist nicht nur möglich – sie ist die Voraussetzung für eine gute Pflege.