Pflegegrad 2: Definition, Leistungen und Kriterien

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Als ehemalige Pflegekraft und jetzige Pflegeberaterin weiß ich, wie wichtig es für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen ist, sich über die verschiedenen Pflegegrade und die damit verbundenen Leistungen zu informieren. In diesem Artikel möchte ich Ihnen alles Wissenswerte rund um den Pflegegrad 2 näher bringen.

Was ist der Pflegegrad 2?

Der Pflegegrad 2 beschreibt eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit im Alltag. Das bedeutet, dass pflegebedürftige Menschen in mehreren Bereichen des täglichen Lebens Unterstützung benötigen.

Welche Leistungen erhalten Menschen mit Pflegegrad 2?

Menschen mit Pflegegrad 2 haben Anspruch auf verschiedene Leistungen von der Pflegekasse. Dazu gehören:

  • Pflegegeld: Das Pflegegeld ist ein monatlicher Geldbetrag, der zur freien Verfügung verwendet werden kann. Mit dem Pflegegeld können Sie zum Beispiel Pflegeleistungen von einem ambulanten Pflegedienst in Anspruch nehmen oder Hilfsmittel kaufen.
  • Pflegesachleistungen: Pflegesachleistungen sind professionelle Pflege- und Betreuungsleistungen, die von einem ambulanten Pflegedienst erbracht werden. Dazu gehören zum Beispiel Hilfe bei der Körperpflege, der Mobilität und der Hauswirtschaft.
  • Verhinderungspflege: Die Verhinderungspflege ermöglicht es Angehörigen oder anderen nahestehenden Personen, die Pflegeperson für bis zu 28 Tage pro Jahr zu vertreten. Die Pflegekasse übernimmt in dieser Zeit die Kosten für einen ambulanten Pflegedienst oder eine andere geeignete Person.
  • Kurzzeitpflege: Die Kurzzeitpflege kann in Anspruch genommen werden, wenn die Pflegeperson kurzfristig nicht zu Hause gepflegt werden kann, z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt oder bei einer Urlaubsvertretung. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für die Kurzzeitpflege bis zu 8 Wochen pro Jahr.
  • Zuschüsse für die Wohnumfeldverbesserung: Die Pflegekasse kann Zuschüsse für die behindertengerechte Umgestaltung der Wohnung gewähren. Dazu gehören zum Beispiel der Einbau von Treppenliften, die Verbreiterung von Türen oder die barrierefreie Gestaltung des Badezimmers.
  • Beratung und Hilfen: Die Pflegekasse bietet pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen Beratung und Hilfen zu verschiedenen Themen rund um die Pflege an. Dazu gehören zum Beispiel die Suche nach einem Pflegedienst, die Beantragung von Leistungen oder die Vermittlung von weiterführenden Angeboten.

Wie erreiche ich den Pflegegrad 2?

Um den Pflegegrad 2 zu erhalten, muss ein Pflegegutachten durchgeführt werden. Das Pflegegutachten wird von einem Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) erstellt. Der Gutachter bewertet die Selbstständigkeit des pflegebedürftigen Menschen in sechs verschiedenen Bereichen:

  • Mobilität: Fähigkeit, sich selbstständig zu bewegen und zu verorten
  • Körperpflege: Fähigkeit, die Körperpflege selbstständig durchzuführen
  • Ernährung: Fähigkeit, sich selbstständig zu ernähren
  • Haushalt: Fähigkeit, den Haushalt selbstständig zu führen
  • Kommunikation und Interaktion: Fähigkeit, mit anderen Menschen zu kommunizieren und zu interagieren
  • Psychische und geistige Fähigkeiten: Fähigkeit, den Alltag selbstständig zu bewältigen

Anhand der Bewertung in diesen sechs Bereichen wird der Pflegegrad ermittelt. Der Pflegegrad 2 wird in der Regel dann vergeben, wenn in mindestens drei Bereichen erhebliche Beeinträchtigungen festgestellt werden.

Widerspruch gegen den Pflegegrad

Sollte der Pflegegrad 2 abgelehnt werden oder sollten Sie mit dem festgestellten Pflegegrad nicht einverstanden sein, können Sie Widerspruch einlegen. Den Widerspruch müssen Sie schriftlich bei Ihrer Pflegekasse einlegen.

Beratung und Unterstützung

Bei Fragen zum Pflegegrad 2 oder zum Pflegegutachten können Sie sich an Ihre Pflegekasse oder an einen Pflegestützpunkt wenden. Pflegestützpunkte sind unabhängige Beratungsstellen, die pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen umfassend beraten und unterstützen.

Der Pflegegrad 2 bietet pflegebedürftigen Menschen eine Vielzahl von Leistungen, die ihnen helfen können, ihren Alltag so selbstständig wie möglich zu gestalten. Wenn Sie glauben, dass Sie den Pflegegrad 2 haben könnten, sollten Sie einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse stellen.

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